Hinweis zum Thema Papierunterlagen

Das Jobcenter Coesfeld führt am 01.07.2021 die digitale Leistungsakte ein. Die elektronische Akte ersetzt die bisherige Papierakte.

Senden Sie uns auf dem Postweg bitte grundsätzlich ab sofort keine Originale mehr zu, sondern nur noch Kopien. Alle Papierunterlagen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden nach unserer digitalen Verarbeitung datenschutzkonform vernichtet. Lediglich im Rahmen zuvor vereinbarter persönlicher Vorsprachen Ihrerseits können Sie alternativ Ihre Originalbelege vorlegen. Diese werden dann hier eingescannt und Ihnen anschließend wieder ausgehändigt. Eine weitere Möglichkeit der Vorlage benötigter Unterlagen besteht in der Zusendung per Mail.

In besonderen Situationen kann es vorkommen, dass wir hiervon abweichend ausnahmsweise Dokumente wie beispielsweise Urkunden, Verträge, Urteile, Policen, Kontoauszüge oder ähnliche Unterlagen im Original vorgelegt bekommen müssen. Sollte das der Fall sein, so teilen wir Ihnen dies ausdrücklich mit. Dokumente dieser Art werden entweder hier vor Ort eingescannt und das Original wird Ihnen danach direkt wieder ausgehändigt oder aber bei postalischer Übersendung durch Sie senden wir Ihre Originale anschließend an Sie zurück.

Wenn Sie noch Fragen oder weitere Informationswünsche zu diesem Thema haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gerne.

Allgemeines

Der Kreis Coesfeld hat als zugelassener Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld zur Durchführung der damit verbundenen Aufgaben herangezogen und beteiligt.

Im Jobcenter der Stadt Coesfeld werden deshalb die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Coesfeld in den Angelegenheiten des SGB II betreut. 

Beantragung von Bürgergeld

Der Kreis Coesfeld stellt einen digitalen Antrag auf Bürgergeld zur Verfügung
Digitalen Antrag auf ALG II öffnen

Aufgaben und Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt, unabhängig von der Grundsicherung, aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.

Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen.

Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind insbesondere darauf auszurichten, dass

  1. durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird,
  2. die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird,
  3. geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten entgegengewirkt wird,
  4. die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden,
  5. behindertenspezifische Nachteile überwunden werden,
  6. Anreize zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit geschaffen und aufrechterhalten werden.

Nach dem Grundsatz des Fördern und Forderns ist die Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit das oberste Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen deshalb ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhaltes für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen und aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen.

Die Grundsicherung für Arbeit umfasst

  1. Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und
  2. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Beantragung

Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind antragsabhängig. Sie werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht.
Wenn Sie einen Antrag stellen wollen oder Änderungen, die für den Leistungsbezug und die Eingliederung in Arbeit wichtig sind, mitteilen möchten, sprechen Sie bitte telefonisch einen Termin ab, damit wir für Sie und Ihr Anliegen genügend Zeit einplanen können.

Ihre Ansprechpartner sind nach Teams und Buchstaben organisiert:

Leistungssachbearbeitung

  • Frau Becks
  • Frau Berks
  • Frau Elkemann
  • Frau Flenker
  • Frau Südfeld
  • Frau Schlerkmann
  • Herr Thoma
  • Frau Winkelhaus

Fallmanagement

  • Frau Brinkschulte
  • Frau Leuker
  • Frau Krettek
  • Frau Scholz
  • Herr Trikole

Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner finden Sie in der Infobox "Es hilft Ihnen weiter".

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen allgemein

SGB II