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Trägerrichtlinien zu Vergabemaßnahmen

Regelmäßig werden erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen im Kreis Coesfeld durch eine Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Integration an den Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt herangeführt. Sofern Sie als Bildungsträger mit der Durchführung einer solchen Vergabemaßnahme auf der Grundlage des § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III beauftragt wurden, ist die folgende Trägerrichtlinie zu beachten/anzuwenden

Trägerrichtlinien zu Vergabemaßnahmen

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Kontakt

Kreis Coesfeld – 50 – Soziales und Jobcenter
Schützenwall 18
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 18-5800
Fax: 02541 18-5899
E-Mail: jobcenter@kreis-coesfeld.de
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